In der Hauptstraße 102 in 66128 Saarbrücken-Gersweiler.
Seit der Gründung im Jahre 1988 ist unsere Kanzlei im Alten Rathaus in Saarbrücken-Gersweiler kontinuierlich gewachsen. Mittlerweile arbeiten hier fünf selbstständige Anwälte, verbunden im Wege der Bürogemeinschaft. Wir unterstützen Sie vielseitig auf allen Rechtsgebieten.
Da all unsere Anwälte als Mitglieder der Bürogemeinschaft eigenständig tätig sind, können Sie auf eine persönliche und individuelle Beratung und Vertretung zählen.
Die Bürogemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Berufskollegen zum Arbeiten in gemeinsamen Büroräumen. Die Mitglieder dieser Bürogemeinschaft benutzen gemeinsam die Räume und ggf. das Personal des Büros zu ihrer jeweils selbständigen Berufsausübung.
Unsere Anwälte sind eigenständig tätig, das heißt, sie rechnen ihre Tätigkeit auch selbständig gegenüber dem Auftraggeber ab. Die Mitglieder einer Bürogemeinschaft haften nicht für die Tätigkeit der anderen Mitglieder. Diese Merkmale unterscheiden sie von der Sozietät.
Der Zweck der Bürogemeinschaft ist die gemeinsame Nutzung von Arbeitsmitteln und von Personal ohne Aufgabe der eigenen Selbständigkeit.
Das Bilden einer Bürogemeinschaft ist gem. § 59q der Bundesrechtsanwaltsordnung zulässig:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
§ 59q Bürogemeinschaft